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AGB

Als Mitglied im schweizerischen Bergführerverband, arbeiten wir nach den vorgegebenen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer (AGB), die vom Gast und vom Bergführer als Vertragsbestandteil übernommen worden sind. Die detaillierten AGB können über untenstehenden Link abgerufen werden oder werden dem Gast auf sein Verlangen vom Bergführer zugestellt.

ANNULLATIONSKOSTEN
Für den Fall der Absage gilt Art. 12 AVB, insbesondere Art. 12.3 AGB betreffend die Pflicht zur Bezahlung der Annullationskosten im Falle einer Absage des Gastes:
60 - 31 Tage vor Beginn der Tour 25% der Honorare
30 - 11 Tage vor Beginn der Tour 50% der Honorare
10 - 0 Tage vor Beginn der Tour 100% der Honorare

VERSICHERUNG
Der Bergführer hat eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss AVB Art. 5.1.
Der Gast muss eine Kranken-/Unfallversicherung haben, eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen.

SICHERHEIT
Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Gast nimmt das naturgegebene Restrisiko des Bergsteigens in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Der Gast muss im Rahmen seiner Eigenverantwortung zur möglichst sicheren Durchführung der Tour die Anweisungen des Bergführers befolgen und ihm allfällige Bedenken sowie physische und/oder psychische Probleme rechtzeitig mitteilen.